DATENSCHUTZSCHULUNG und INFORMATIONEN

für Datenschutzzuständige in den Gemeinden

Vor dem Antritt einer Person als Datenschutzzuständiger (DSZ) einer Gemeinde muss die nachfolgende FKÖ-interne Schulung durchlaufen werden. Diese Schulung ist wichtig, um die Datenschutzstrukturen der FKÖ (insbesondere in einer Notsituation) zu kennen und die richtigen gesetzlich vorgeschriebenen Schritte setzen zu können. Die gesamte Schulung dauert 90 Minuten.

Die Datenschutzgrundschulung

verpflichtend für jeden Datenschutzzuständigen in einer FKÖ Gemeinde

001
Die rechtlichen Grundlagen

002
Die Datenschutzordnung der FKÖ

003a
Die Umsetzung der DSO

003b
Datenschutz-Maßnahmen

004
Datenverarbeitungsverzeichnis

005
Weiterführende Infos

Info für die Gemeinde
Datenschutz in der Gemeinde

Hilfsmittel für Datenschutzzuständige in einer Gemeinde

Über die rechte Maustaste und ‚Öffnen in neuem Fenster‘ können die Dokumente heruntergeladen werden.

Schulg-Teilnahme
bestätigen !

Erste notwendige DS-Schritte

Checklist der ToDo’s

Muster eines
DVV

Musterparagraf
Gemeindeordnung

Geheimhaltungs-
erklärung

Der korrekte Datenschutz-Hinweis auf einer Gemeinde-Homepage:

Hinweise:

  • Der Zugang auf eine eigene Datenschutz-Seite muss, wie beim Impressum, von jeder Unterseite der Homepage gegeben sein.
  • Der Hinweis auf den DSB der FKÖ ist unbedingt erforderlich!

Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an uns:

Name der Gemeinde
PLZ, Ort, Adresse

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde:
Name – E-Mail-Adresse

Alternativ können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Freikirchen in Österreich (FKÖ) wenden: datenschutz@freikirchen.at

Bildrechte: FreePics on Pixabay, © Schulungs-Clips und Unterlagen by FKÖ