DATENSCHUTZSCHULUNG und INFORMATIONEN
für Datenschutzzuständige in den Gemeinden
Vor dem Antritt einer Person als Datenschutzzuständiger (DSZ) einer Gemeinde muss die nachfolgende FKÖ-interne Schulung durchlaufen werden. Diese Schulung ist wichtig, um die Datenschutzstrukturen der FKÖ (insbesondere in einer Notsituation) zu kennen und die richtigen gesetzlich vorgeschriebenen Schritte setzen zu können. Die gesamte Schulung dauert 90 Minuten.
Die Datenschutzgrundschulung
verpflichtend für jeden Datenschutzzuständigen in einer FKÖ Gemeinde
001
Die rechtlichen Grundlagen
002
Die Datenschutzordnung der FKÖ
003a
Die Umsetzung der DSO
003b
Datenschutz-Maßnahmen
004
Datenverarbeitungsverzeichnis
005
Weiterführende Infos
Info für die Gemeinde
Datenschutz in der Gemeinde
Hilfsmittel für Datenschutzzuständige in einer Gemeinde
Über die rechte Maustaste und ‚Öffnen in neuem Fenster‘ können die Dokumente heruntergeladen werden.
Der korrekte Datenschutz-Hinweis auf einer Gemeinde-Homepage:
Hinweise:
- Der Zugang auf eine eigene Datenschutz-Seite muss, wie beim Impressum, von jeder Unterseite der Homepage gegeben sein.
- Der Hinweis auf den DSB der FKÖ ist unbedingt erforderlich!
Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an uns:
Name der Gemeinde
PLZ, Ort, Adresse
Datenschutzbeauftragter der Gemeinde:
Name – E-Mail-Adresse
Alternativ können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Freikirchen in Österreich (FKÖ) wenden: datenschutz@freikirchen.at
Bildrechte: FreePics on Pixabay, © Schulungs-Clips und Unterlagen by FKÖ