Die DSGVO schreibt speziell einer Organisation, die sensible Daten verwaltet, vor, bestimmte Auflagen zu erfüllen und einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Im Verbund mit den anderen Bünden der FKÖ wurde Ing. Martin Eibensteiner zum Datenschutzbeauftragten berufen. Er fungiert gegenüber Beschwerdeführern und der Datenschutzbehörde als Ansprechpartner.
Der Datenschutzreferent unterstützt sowohl Gemeinden bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, als auch den Datenschutzbeauftragten bei seinen Kontroll- und Servicefunktionen.